Wir machen Mietrecht für Studenten. Als zivilrechtlich ausgerichtet Kanzlei mit einem Schwerpunkt in der Unterstützung studentischer Belange von der Studienplatzklage bis hin zu Mietrecht für Studenten wissen wir wo der Schuh drückt. Wir bearbeiten Eure Rechtsangelegenheit in unserer Kanzlei engagiert, fachlich qualifiziert und ergebnisorientiert. Unterstützt durch freundliche, motivierte und hochqualifizierte Mitarbeiterinnen sowie durch den Einsatz modernster Bürotechnik.
Kontinuierliche Fort- und Weiterbildung der Anwälte - um Euch stets aktuellen Wissensstand zur Verfügung stellen zu können - gehört ebenso zu unserer Sicht Eure Rechtsprobleme zu lösen, wie der Zugriff auf juristische Datenbanken und die Verwendung moderner Kommunikationsmittel, die sich auf dem aktuellen Stand der Technik befinden. Ihr könnt mit uns auch via Telefon, e.mail oder
Skype kontaktieren und Besprechungen halten, von wo auch immer Ihr Euch gerade befindet.
Unsere Anwalts- und Fachanwaltskanzlei im Zentrum der Dom- und Universitätsstadt Bamberg gelegen mit sechs Rechtsanwälten ( mit
Fachanwälten für das Familienrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Strafrecht), ist durch unsere umfassende - nahezu alle Rechtsgebiete umspannende - juristische Tätigkeit geprägt. Aus standesrechtlichen Gründen können wir hier nur einen Teil unseres juristischen Dienstleistungsangebotes als Schwerpunkttätigkeit publizieren. Sollte Euer Problembereich hierbei nicht genannt sein - fragt uns einfach.
Wenn Ihr mehr über unsere Kanzlei erfahren wollt, dann schickt uns eine e-mail. Wir werden in kürzester Zeit antworten

kanzlei@gebhardtundkliemann.de

Die Zulassungen zur Anwaltschaft sowie zur Fachanwaltschaft für Familienrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht für Versicherungsrecht und für Strafrecht erfolgten jeweils in der Bundesrepublik Deutschland. Wir sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstr. 7, 96047 Bamberg, Tel. 0951-986200, e-mail: info@rakba.de.  Wir arbeiten auf der Grundlage der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Berufs- (BORA) und Fachan- waltsordnung (FAO) sowie der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO).und seit dem 01.07.2004 nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das zum 01.07.2004 in Kraft getreten ist. Den Inhalt dieser berufsrechtlichen Regelungen finden Sie unter www.brak.de